Das österreichische Gesundheitssystem steht 2026 vor großen Herausforderungen. Demografische Veränderungen, ein Mangel an Fachkräften und steigende Kosten verlangen nach gezielten Maßnahmen. Es wird erwartet, dass die Prävention zukünftig eine größere Rolle spielt. Ziel ist es, langfristig die Belastungen für das System zu verringern.
Die politischen und fiskalischen Rahmenbedingungen beeinflussen die Reformagenda maßgeblich. Ab 2026 fließen durch den Gesundheitsreformfonds jährlich etwa 500 Mio. Euro, befristet bis 2030. Diese Mittel werden aufgeteilt und von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und der BVAEB verwaltet.
Die Kernziele der Reform sind: Die Versorgung sichern, Prävention verbessern, regionale Unterversorgung beseitigen und digitale Angebote ausbauen. Zu den Neuerungen zählen ein Deckel für Arzneimittelkosten, die Fixierung der Rezeptgebühr auf 7,55 € für 2026, die Digitalisierung des Eltern-Kind-Passes und eine längere ELGA-Abrufdauer.
Die Grundlage dieser Darstellung bilden die parlamentarischen Beschlüsse von 2025, der Bericht des Fiskalrates, Initiativen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie Abkommen mit Berufsverbänden. In der Analyse fokussieren wir auf den aktuellen Status, gesetzliche Neuerungen, die Versorgungsstruktur, psychische Gesundheit, Pflege, Prävention sowie soziale Absicherung. Ziel ist eine systematische und lösungsorientierte Erörterung dieser Themen.
Gesundheit Österreich: Status quo und politische Rahmenbedingungen 2026
Das Jahr 2026 wird durch eine stabile politische Situation ohne Wahlen charakterisiert. Diese Stabilität ermöglicht energisches Vorgehen bei Reformen im Gesundheitssystem. Zu den Hauptprioritäten zählen eindeutige Richtlinien, obligatorische Zielüberprüfungen sowie eine Zusammenarbeit über Gebietskörperschaften hinweg.
Politische Lage ohne Wahlen und Bedeutung für Reformen
Ohne bevorstehende Wahlen ergibt sich Raum für politische Entscheidungen mit Weitsicht. Für das Jahr 2026 bedeutet das: Umfassende Reformen, wie jene der Krankenhäuser, werden notwendig. Diese müssen zwischen Bund und Ländern abgestimmt erfolgen.
Eine feste Einbindung der Sozialversicherungsträger in den Reformprozess ist erforderlich. Träger wie ÖGK, SVS und BVAEB müssen aktiv beteiligt werden. Überwachungsmechanismen sind zudem vor Implementierung der Reformen einzurichten.
Einführung und Zweck des Gesundheitsreformfonds
Ende 2025 wurde der Gesundheitsreformfonds vom Nationalrat verabschiedet. Er startet am 1. Januar 2026 mit jährlichen Mitteln von etwa 500 Mio. Euro, befristet bis 2030.
Die Gelder verteilen sich auf drei spezielle Fonds bei ÖGK, SVS und BVAEB. Finanziert wird dies durch höhere Beiträge von Rentner:innen und festgelegte Zuzahlungen der Pensionsversicherung. Die Zweckbindung dient dem Ausbau der Grundversorgung, dem Schließen von Versorgungslücken und der Unterstützung präventiver Maßnahmen.
Das Sozialministerium definiert nach Beratungen mit dem Beirat klare Richtlinien. Eine Empfehlung ist die Verpflichtung zu transparenter Berichterstattung und zu strikten Evaluationskriterien. Die Nachweise über die Mittelverwendung sollen jährlich veröffentlicht werden.
Finanzielle Rahmenbedingungen: Budget, Fiskalrat-Empfehlungen und Knappheit der Kassen
Der Fiskalrat betonte mehrmals die vorhandenen Risiken. Ohne zusätzliche Anpassungen wird das Budgetziel eines Defizits unter 3 % des BIP bis 2028 nicht erreicht. Ab 2027 ist mit einer Verschlechterung der Fiskalprognose zu rechnen.
- Fiskalrat Empfehlungen: umfassende, gebietskörperschaftsübergreifende Reformen in Gesundheit, Pflege und Pensionen.
- Spitalsreform: als erster fiskalischer Hebel vorgeschlagen.
- Kassenknappheit: bleibt als strukturelle Herausforderung bestehen.
Der Gesundheitsreformfonds entlastet kurzfristig gezielt. Doch langfristige Finanzierungsfragen des Gesundheitssystems bleiben bestehen. Es bedarf einer langfristigen Finanzierungsstrategie. Einsparmöglichkeiten müssen identifiziert und Effizienzsteigerungen systematisch durchgeführt werden.
Zu den Handlungsempfehlungen zählt das Priorisieren von Reformen, Einrichten von Überwachungsmechanismen und die verpflichtende Einbindung aller Stakeholder. Damit lässt sich das Budget von Gesundheit Österreich stabilisieren und Reformen planvoll umsetzen.
Reformen im Gesundheitssystem und gesetzliche Änderungen
Die im Parlament beschlossenen Gesetzespakete „Gesundheit 2026“ bringen weitreichende Veränderungen im Gesundheitswesen. Diese treten größtenteils am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie wurden in Abstimmung mit dem Arbeits- und Sozialrecht entwickelt, um den Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu entsprechen.
Wesentliche Schritte
- Die Einführung des Gesundheitsreformfonds als zentrale Finanzierungsquelle.
- Erweiterung der Schwerarbeitsregelung auf Pflegeberufe.
- Neuregelungen im Arbeitsrecht, darunter Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz.
Wesentliche Gesetzesbeschlüsse 2025/2026 und ihr Inkrafttreten
Die Gesetzespakete legen genaue Termine für ihr Inkrafttreten fest. Verwaltung und Bundesländer müssen zeitgerecht Gesetze umsetzen. Es sind Schulungs- und Informationsmaßnahmen für Leistungserbringer obligatorisch.
Auswirkungen auf Patient:innen: Arzneimittelkostendeckel und Rezeptgebühren
Der revidierte Arzneimittelkostendeckel erleichtert es, die Obergrenze für eine Befreiung von Rezeptgebühren zu erreichen. Im Jahr 2026 werden die Rezeptgebühren, unverändert zum Vorjahr, 7,55 Euro betragen.
Dies soll eine deutliche Entlastung, insbesondere für Rentner:innen und Personen aus vulnerablen Gruppen, mit sich bringen. Zu den Konsequenzen gehören eine schnellere Erreichung der Gebührenbefreiung und verbesserte Medikamentenverfügbarkeit. Apotheken und Krankenversicherungen müssen über die neuen Grenzwerte klar informieren.
Digitale Transformation: ELGA, Eltern-Kind-Pass und Diagnosekodierung
Die Digitalisierung im österreichischen Gesundheitswesen wird präzisiert. ELGA-Daten sind zukünftig 30 Jahre lang zugänglich. Der digitalisierte Eltern-Kind-Pass startet am 1. Oktober 2026, wobei neue Schwangerschaften elektronisch registriert werden.
Ab dem neuen Jahr müssen Diagnosen im niedergelassenen Bereich kodiert werden. Nach einer Übergangszeit folgt die vollständige Verpflichtung im Sommer. Das Ziel ist eine solide Datengrundlage für Forschung und effizientere Behandlungsabläufe.
Technische Anforderungen umfassen die Schaffung von Schnittstellen zwischen ELGA, den Kassen und gängigen Gesundheits-Apps. Datenschutz und Zugriffsrichtlinien müssen überprüft werden. Die Empfehlung lautet, die IT-Infrastruktur zu erweitern, Standards der Interoperabilität verpflichtend einzuführen und umfangreiche Fortbildungen für Leistungserbringer zu organisieren.
Primärversorgung, Spitalsstruktur und regionale Versorgungslücken
Die Reformagenda betont die Notwendigkeit, das Gesundheitssystem in Österreich durch eine verstärkte Primärversorgung zu stabilisieren. Der Reformfonds Primärversorgung dient dabei als finanzielle Stütze für Infrastruktur und Personal. Das Hauptziel liegt in der Festigung der Hausarztzentren und Erweiterung ambulanter Dienste.
Ausbau von Primärversorgungszentren mit Mitteln des Reformfonds
Mit dem Reformfonds Primärversorgung wird der flächendeckende Ausbau von Primärversorgungszentren (PVZ) angestrebt. Dabei werden Mittel für die Errichtung der Zentren, Personalaufbau und die Entwicklung vernetzter Versorgungsstrukturen bereitgestellt. Eine Standardisierung der Bewerbungs- und Förderprozesse soll in Zusammenarbeit mit ÖGK, SVS und BVAEB erfolgen.
Vorschläge zur Spitalsreform und gebietskörperschaftsübergreifende Maßnahmen
Als grundlegender Schritt für weitreichende Gesundheitsreformen sieht der Fiskalrat die Spitalsreform. Die Planung von Strukturen und Leistungen zielt auf die Vermeidung von Doppelstrukturen und die Förderung von Spezialisierungen. Das Konzept beinhaltet gestufte Versorgungsmodelle und Anreize für die Kooperation zwischen den Gebietskörperschaften.
Zielgerichtete Schließung von Versorgungslücken in ländlichen Regionen
Um Versorgungslücken in ländlichen Gebieten zu schließen, sind gezielte Förderungen vorgesehen. Die Maßnahmen beinhalten den Einsatz mobiler Teams, den Ausbau telemedizinischer Angebote und finanzielle Anreize für neue Praxen. Die Auswahl der prioritären Regionen erfolgt anhand detaillierter Bedarfsanalysen.
- Investitionspläne müssen mit den Krankenkassen und Ländern koordiniert werden.
- Ein Monitoring der Nutzung und Versorgungsdaten ist einzuführen.
- Die Messung von Erreichbarkeit und der Reduktion von Notfalleinweisungen gilt als Erfolgskriterium.
Es wird die Einrichtung eines festen Reformdialogs vorgeschlagen. Dabei sind klare Erfolgskriterien und Übergangsbestimmungen für die betroffenen Einrichtungen festzulegen. Die Kombination aus ländlicher Primärversorgung und telemedizinischer Infrastruktur zielt auf eine langfristige Verbesserung der Versorgungssicherheit ab.
Psychische Gesundheit und neue Leistungen
Ab Frühjahr 2026 wird das österreichische Gesundheitssystem um die klinisch-psychologische Behandlung erweitert. Diese wird als vollfinanzierte Kassenleistung eingeführt. Ziel ist es, die Zugänglichkeit zu verbessern und stationäre Angebote zu entlasten. Die Finanzierung durch ÖGK, SVS und BVAEB in Kooperation mit dem BÖP ist bis 2029 gesichert.
Um die 120.700 jährlichen Behandlungseinheiten effektiv zu nutzen, ist ein Wartelistenmanagement erforderlich. Patient:innen müssen über Zugangswege und den Umfang der Leistungen informiert werden. Regionale Kapazitätspläne und Psychosoziale Versorgung mit Qualitätszielen werden entscheidend sein.
Die Umsetzung der klinisch-psychologischen Behandlung als Kassenleistung bedarf einer abgestimmten Finanzierung. Vereinfachte Abrechnungs- und Dokumentationsprozesse sind geplant. Neben der Behandlung wird auch die Prävention psychischer Erkrankungen fokussiert, um Nachsorge und Frühintervention zu stärken.
2026 wird das erste Psychotherapie Studium an öffentlichen Universitäten eingeführt. Zusätzlich werden die Medizinstudienplätze um 50 auf 1.950 erhöht, mit dem Ziel, bis zu 2.000 Studienplätze zu schaffen. Dies soll die Versorgung mit Fachkräften langfristig sichern.
Es ist wichtig, Studienkapazitäten auf den Bedarf im Gesundheitssystem abzustimmen. Förderungen sollen die Qualifizierung in psychosozialen Berufen verbessern. Zudem sind Maßnahmen notwendig, um Absolvent:innen in regionalen Netzwerken zu halten.
Bei der Prävention psychischer Erkrankungen wird ein vielseitiges Angebot empfohlen. Dazu gehören kostenfreie Behandlungsplätze und spezielle Angebote für Frauen und vulnerable Gruppen. Eine verpflichtende Evaluation der Programme ist vorgesehen.
Experten betonen die Notwendigkeit, psychische und körperliche Gesundheit gleichwertig zu behandeln. Eine Erweiterung der ambulanten Therapieangebote und die Förderung von Forschung und Ausbildung sind dringend. Ein Monitoring-System zur Kontrolle der Wirksamkeit ist kurzfristig umzusetzen.
Pflege, Arbeitsbedingungen und Personalpolitik im Gesundheitsbereich
Das Herzstück der Gesundheitsreform bildet die Pflege. Um unser Gesundheitssystem effektiv zu stärken, sind klare Richtlinien notwendig. Diese betreffen nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern auch die Aus- und Weiterbildung der Pflegekräfte. Ziel ist es, das Pflegepersonal durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen zu stärken.
Erweiterung der Schwerarbeitsregelung auf Pflegeberufe
Die Schwerarbeitsregelung wird mit Januar 2026 auch auf Pflegeberufe ausgedehnt. Berechtigung erhalten diplomierte Pflegefachkräfte sowie Assistenzpersonal, wobei Teilzeitbeschäftigte ab einer Arbeitszeit von 50 % inkludiert sind. Dies betrifft eine große Gruppe im Pflegebereich.
Durch diese Regelung werden jährlich rund 1.000 Pflegekräfte entlastet. Jedoch gibt es Bedenken bezüglich der Voraussetzung von zwölf Diensten pro Monat und der notwendigen 45 Jahre Beschäftigungszeit. Eine sorgfältige Beobachtung der Umsetzung und die Reduktion administrativer Barrieren sind essenziell.
Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung: Ausbildung, Förderungen und finanzielle Anpassungen
Um mehr Personal zu gewinnen, müssen die Ausbildungskapazitäten erweitert und die Ausbildung finanziell unterstützt werden. Der Angehörigen-Bonus und eine angepasste Pflegegeld-Erhöhung (+2,7 % im Jahr 2026) bieten Anreize für Pflegende und Bedürftige.
Es werden Weiterbildungszeiten während der Berufsausübung und spezifische Anwerbeprogramme, auch für ältere Arbeitskräfte, vorgeschlagen. Diese Fördermaßnahmen müssen regelmäßig überprüft und auf die Zielgruppen abgestimmt umgesetzt werden.
- Ausbau von Ausbildungsplätzen
- Finanzielle Anreize für Pflegepersonal
- Evaluationsmechanismen für Förderungen Pflege
Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung und Maßnahmen für Langzeitpflege
Bis zum Jahr 2026 sollen bundesweit einheitliche Standards für Vermittlungsagenturen eingeführt werden. Eine Registrierung und regelmäßige Überprüfungen sollen die Qualität der 24-Stunden-Betreuung gewährleisten und die Langzeitpflege absichern.
Des Weiteren wird die Finanzierung im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung erhöht. Damit werden mobile Teams, Hospizdienste und stationäre Einrichtungen gestärkt. Eine Pflegeentwicklungskommission wird Standards und Überprüfungsmechanismen entwickeln.
- Qualitätsstandards umsetzen
- Vermittlungsagenturen registrieren und auditieren
- Fortbildungen für Betreuungskräfte fördern
Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheitsprogramme
Die nationale Strategie konzentriert sich auf vorbeugende Maßnahmen. Diese sollen Krankheiten reduzieren und den Druck auf Krankenhäuser verringern. Gesundheit Österreich unterstützt dabei fachlich. Der Gesundheitsreformfonds bietet finanzielle Hilfe für Präventionsmaßnahmen. Dabei wird nach Effektivität entschieden, welche Projekte Unterstützung erhalten.
Zur Umsetzung dieser Pläne sind klare Anweisungen nötig. Es wird vorgeschlagen, eine Prioritätsliste für die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen zu erstellen. Es ist zwingend, dass Projekte, die durch den Gesundheitsreformfonds unterstützt werden, überwacht und evaluiert werden.
Finanzierung präventiver Maßnahmen durch den Gesundheitsreformfonds
Der Gesundheitsreformfonds unterstützt nachhaltig Programme in der Primärversorgung, Schulgesundheit und Betriebsgesundheit. Förderentscheidungen müssen transparent sein und sich nach klaren Gesundheitszielen richten. Gesundheit Österreich übernimmt dabei die fachliche Führung und berichtet über Fortschritte.
Hitzeschutz, Arbeitsgesundheit und spezifische Präventionsverordnungen
Die Hitzeschutzverordnung verbessert den Schutz für Outdoor-Arbeitende erheblich. Zusätzlich wird die Arbeitsgesundheit durch spezielle Branchenregulierungen verstärkt. Arbeitgeber müssen angemessene Schutz- und Schulungsmaßnahmen für ihre Angestellten bereitstellen.
Kontrollorgane sind zur Überwachung erforderlich. Es sollen sectorspezifische Präventionsverordnungen entwickelt werden, um Maßnahmen genau auf die Risiken abzustimmen. Gesundheit Österreich wird dazu technische Richtlinien herausgeben.
Fokus auf Frauengesundheit, Gewaltprävention und chancengerechte Angebote
Experten betonen die Bedeutung von Frauengesundheit und Gewaltprävention. Projekte wie Frauengesundheitszentren und das Wiener Frauengesundheitsprogramm bieten praktikable Lösungen. Es soll mehr psychosoziale Unterstützung angeboten werden, damit Hilfe leichter zugänglich wird.
- Konkrete Maßnahme: Spezifische Förderlinien für Frauengesundheit im Rahmen der Prävention Finanzierung einrichten.
- Konkrete Maßnahme: Gewaltpräventionsprogramme institutionalisieren und partizipative Angebote mit Betroffenen entwickeln.
- Konkrete Maßnahme: Chancengerechtigkeit durch gezielte Zugangsförderung und Früherkennung sicherstellen.
Evidenzbasierte Ansätze sind entscheidend. Wenn die Förderprogramme gut definiert sind und Daten zur Evaluation vorliegen, sind die positiven Effekte auf die Arbeitsgesundheit und Präventionsmaßnahmen messbar. Gesundheit Österreich spielt eine Schlüsselrolle in der Koordination zwischen politischen Entscheidungsträgern, dem Fonds und der Praxisumsetzung.
Soziale Absicherung, Arbeitsrechtliche Änderungen und ihre Gesundheitswirkung
Neueste Reformen verstärken die Verflechtung zwischen Sozialpolitik und dem Gesundheitssystem. Die Einführung von Schutzmaßnahmen für freie Dienstnehmer:innen, neue Weiterbildungsregelungen und Teilpensionen beeinflussen die Arbeitswelt. Sie wirken sich auf Präventionsmaßnahmen und die Gesundheitsversorgung aus. Diese Änderungen sollen durch eine stärkere soziale Absicherung Gesundheitsrisiken mindern.
Für eine optimierte Gesundheitsversorgung müssen folgende Bereiche priorisiert behandelt werden.
- Reformen bei freien Dienstnehmer:innen: Verbesserte Kündigungsregeln und Kollektivvertragsfähigkeit erhöhen die Planungssicherheit. Dies verbessert die psychosoziale Situation und verringert Stresskrankheiten.
- Weiterbildungszeit: Ab 2026 ersetzt Weiterbildungszeit die Bildungskarenz, was für eine ausgeglichenere soziale Verteilung sorgt. Durch fortgesetzte Qualifizierung ohne Einkommensunterbrechung wird die Prävention gestärkt.
- Teilpension: Der Übergang in den Ruhestand wird durch Teilpension und das Programm Aktion 55 Plus erleichtert. Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen trägt zum Erhalt der Gesundheit bei.
Konkrete Handlungsanweisungen für die Umsetzung wurden festgelegt.
- Sozialversicherungsansprüche müssen an neue Arbeitsmodelle angepasst werden, inklusive spezifischer Übergangsregeln.
- Starke Informationskampagnen sollen über Weiterbildungszeit, Teilpension und Rechte freier Dienstnehmer:innen aufklären.
- Ein Monitoring- und Evaluierungssystem ist notwendig, um die gesundheitlichen Auswirkungen zu überwachen und Anpassungen vorzunehmen.
Änderungen in der Krankenversicherung betreffen vor allem die Elternkarenz.
Es ist nun nicht mehr nötig, einen zehnmonatigen gemeinsamen Haushalt nachzuweisen, um als Partner:in Kindererziehung zu leisten. Diese Änderung vereinfacht den Zugang zum Versicherungsschutz und fördert die Beteiligung von Vätern an der Elternzeit. Ein verbesserter Versicherungsschutz erleichtert den Zugang zu Präventionsleistungen.
Zur Umsetzung sind technische und kommunikative Maßnahmen erforderlich.
- Die Kassenprozesse müssen geändert werden, um die neuen Elternkarenz-Regelungen widerzuspiegeln.
- Zielgerichtete Informationskampagnen sollen über die Änderungen in der Krankenversicherung aufklären.
- Datenerhebungen sind geplant, um Effekte der Nutzung und Versorgungslücken aufzudecken.
Rezeptgebühren und die Deckelung von Arzneimittelkosten sind wichtige politische Instrumente.
Die Rezeptgebühr bleibt bis 2026 bei 7,55 €. Die Anpassung des Arzneimittelkostendeckels soll Haushalten entgegenkommen. Es ermöglicht schnelleren Zugang zu Gebührenbefreiung und sichert so die Versorgung mit Präventivmedikamenten.
Die Überwachung der Finanzierung und sozialen Auswirkungen muss transparent erfolgen.
- Zur Finanzierung des Reformfonds werden Krankenversicherungsbeiträge von Pensionist:innen angepasst. Die tatsächliche finanzielle Belastung wird durch gesetzliche Zuzahlungen reguliert.
- Maßnahmen zur Entlastung der Pensionisten zielen auf eine leichtere Erreichung von Gebührenbefreiungen.
- Es ist wichtig, die sozialen Effekte und finanziellen Auswirkungen durch Evaluationen zu überprüfen.
Empfehlungen für Verwaltungen und Träger beinhalten:
- Offene Kommunikation über die Rezeptgebühren, den Arzneimittelkostendeckel und Entlastungen für Pensionisten.
- Die finanziellen Auswirkungen auf Haushalte sollen überwacht und politisch bewertet werden.
- Koordination mit der Gesundheit Österreich ist essentiell, um Daten und Versorgungseffekte zu gewährleisten.
Fazit
Die Gesundheitsreform 2026 setzt klare Prioritäten. Es wird ein Fond von circa 500 Millionen Euro jährlich, von 2026 bis 2030, eingerichtet. Dieser soll die Primärversorgung, Prävention und digitale Initiativen wie ELGA fördern. Durch den Ausbau psychologischer Leistungen über Kassen und die Einführung der Diagnosekodierung wird die psychosoziale Betreuung und die Datenqualität gestärkt.
Die Reform bietet die Möglichkeit, das Gesundheitssystem deutlich zu verbessern. Voraussetzung dafür ist die Umsetzung von Spitalsreformen und der Aufbau von Primärversorgungszentren. Jedoch sind mit der Reform auch finanzielle Risiken verbunden. Daher sind langfristige Finanzierungsstrategien sowie eine transparente Leitung des Fonds essentiell.
Es wird empfohlen, die Umsetzung der Reform prioritär und nach strengen Qualitätsstandards zu verfolgen. Dies beinhaltet den Ausbau von Ausbildungsplätzen und die Festlegung von Standards in der Pflege. Zusätzlich sollen gezielte Investitionen in die Prävention getätigt werden. Die Einführung von Zielvorgaben, Monitoring und regelmäßige Evaluierungen sind notwendig. So wird die Reform technisch und organisatorisch unterstützt und kann effektiv im Gesundheitssystem implementiert werden.
