Ab 1. Jänner 2026 werden die Sozialversicherungsregeln und die Zuverdienstregeln grundlegend verändert. Diese Änderungen treffen insbesondere auf geringfügig Beschäftigte, Nebenjobber, Studierende und Pensionisten. Es geht um diejenigen, die neben ihrem Hauptberuf oder während der Freizeit arbeiten. Ein zentrales Element bleibt die Geringfügigkeitsgrenze bei € 551,10 pro Monat. Diese Entscheidung beeinflusst die Kranken- und Pensionsversicherung stark. […] weiterlesen